Asbestsanierung TRGS 519
Die Verwendung von Asbest wurde im Jahr 1993 mit einigen Ausnahmen verboten. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot für Asbestprodukte. Viele Eigentümer und Nutzer von Gebäuden wissen nicht, dass sich in dem Gebäude asbesthaltige Produkte befinden. Wird eine konkrete Gefahr durch einen Sachverständigen festgestellt, schreibt das Baurecht vor, dass Sie Sanierungsmaßnahmen einleiten müssen.
Eine Asbestsanierung darf nicht von jedem Unternehmen durchgeführt werden, nur mit Zertifizierung nach TRGS darf saniert werden. Th.Schomburg hat diese Zertifizierung und kann Ihnen bei der Sanierung helfen.
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